
Was spricht eigentlich für eine Kindertagespflege?

„Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen.“
(Jirina Prekop)
Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, die von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson („Tagesmutter“ oder „Tagesvater“) ausgeführt wird. Eine solche Betreuung kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern stattfinden. Eine Tagespflegeperson darf dabei maximal fünf Kinder zugleich betreuen.
Die Kindertagespflege folgt – wie KiTas, Krippen oder Kindergärten auch – dem Förderauftrag aus §22 SGB VIII und hat somit gleichermaßen das erklärte Ziel, Kinder nicht „nur“ zu betreuen, sondern Eltern auch bei der Erziehung der Kinder zu unterstützen und Bildungsmöglichkeiten zu bieten, die die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes fördern.
Die kleine Gruppe ermöglicht jedoch im Vergleich zu Konzepten mit größeren Gruppenstrukturen ganz besonders individuelle, gezielte Förderung und tiefergehende soziale Beziehungen – zwischen dem Kind und der Kindertagespflegeperson wie auch zwischen den Tageskindern untereinander. Die familiäre Atmosphäre schafft eine intensive Betreuungssituation, die aus dem Blickwinkel des Kindes dem heimischen Betreuungsumfeld ähnelt und ihm somit insbesondere in dem ganz jungen Alter den Einstieg in die Fremdbetreuung erleichtert.






